Startschuss für den 24h-Lieferantenwechsel

Neuer Standard im deutschen Strommarkt ab dem 6. Mai 2025

Rosenheim, 6. Mai 2025 – Der  deutsche Strommarkt verändert sich grundlegend: Mit dem verpflichtenden werktäglichen 24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24) tritt eine der bedeutendsten Neuerungen der letzten Jahre in Kraft. Stromkundinnen und -kunden sowie Immobilienverwaltungen müssen sich auf neue Abläufe und Fristen einstellen. 

Hintergrund und gesetzliche Rahmenbedingungen 

Die gesetzliche Grundlage liefert die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2019/944, deren Ziel es ist, den Strommarkt kundenfreundlicher und wettbewerbsfähiger zu gestalten. In Deutschland wurde dies durch die Bundesnetzagentur im Beschluss BK6-22-024 sowie durch das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDEW) umgesetzt, das seit Mai 2023 in Kraft ist. Der ursprünglich für April 2025 geplante Start des 24h Lieferantenwechsel (LFW24) wurde aus technischen Gründen auf den 6. Mai 2025 verschoben. 

Was ändert sich konkret? 

Der bisher bis zu zehn Werktage dauernde Lieferantenwechsel wird nun werktags innerhalb von 24 Stunden vollzogen – inklusive Kündigung beim bisherigen Anbieter und Start der neuen Belieferung. Das hat weitreichende technische und organisatorische Folgen: 

Einheitliche Prozesse: Ob Einzug, Auszug oder Anbieterwechsel – alle Prozesse laufen künftig standardisiert und digitalisiert ab. 

Verbindliche Identifikation über MaLo-ID: Die Marktlokations-ID wird zum zentralen Identifikator. Netzbetreiber müssen diese innerhalb von zwei Stunden zur Verfügung stellen, falls sie nicht bekannt ist. 

Datenmanagement dezentralisiert: Stammdaten werden nicht mehr zentral durch Netzbetreiber verteilt, sondern durch die Marktpartner selbst an alle Beteiligten übermittelt. Das verlangt verlässliche IT-Infrastrukturen und hohe Datenqualität.

Folgen für Immobilienverwaltungen

Für Hausverwaltungen ergeben sich konkrete Anforderungen und Chancen. 

Mietwechsel absichern: Mieter müssen spätestens zum Einzugstag einen Stromvertrag abschließen. Ansonsten droht automatisch die kostenintensivere Grundversorgung – eine rückwirkende Vertragsübernahme ist ausgeschlossen. 

Zählerstände dokumentieren: Taggenaue Erfassung beim Ein- und Auszug wird Pflicht, idealerweise in digitaler Form. 

Schnellere Wechsel von Allgemeinstromverträgen: Vertragsänderungen lassen sich deutlich zügiger umsetzen – sofern Laufzeiten und Kündigungsfristen berücksichtigt werden. 

Zentrale Datenpflege: Ein vollständiger Überblick über alle Zählpunkte und die korrekten MaLo-IDs ist entscheidend – insbesondere in älteren Gebäuden besteht häufig Nachbesserungsbedarf. 

Digitalisierung als Schlüssel 

Moderne digitale Werkzeuge werden unverzichtbar: Von der Leerstandsbelieferung über automatisierte Zählerstandserfassung bis hin zur Kommunikation mit Mietern. Insbesondere Smart-Meter-Systeme bieten neue Möglichkeiten zur tagesaktuellen Verbrauchsanalyse, zur Erkennung von Anomalien und zur Effizienzbewertung. Effizientere Energiebeschaffung Die neuen Regelungen verringern Transaktionskosten bei Anbieterwechseln, Ausschreibungen und Tarifoptimierungen. Gerade für Allgemeinstromverträge eröffnen sich neue Spielräume. Auch dynamische Stromtarife könnten durch die gesunkenen Wechselbarrieren an Bedeutung gewinnen. 

Effizientere Energiebeschaffung

Die neuen Regelungen verringern Transaktionskosten bei Anbieterwechseln, Ausschreibungen und Tarifoptimierungen. Gerade für Allgemeinstromverträge eröffnen sich neue Spielräume. Auch dynamische Stromtarife könnten durch die gesunkenen Wechselbarrieren an Bedeutung gewinnen.

Fazit 

Der LFW24 ist mehr als eine technische Umstellung – er steht für Geschwindigkeit, Transparenz und Eigenverantwortung im Strommarkt. Immobilienverwaltungen, die frühzeitig ihre internen Abläufe, Datenbestände und Softwarelösungen anpassen, profitieren von höherer Flexibilität, geringeren Kosten und einer modernen Prozessabwicklung. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich fit für die neue Realität im Energiemarkt zu machen.