Öffentliche Elektroladesäulen
Energie für unterwegs
Einmal aufladen, bitte – das geht auch bei den Stadtwerken Rosenheim! Und zwar besonders klimafreundlich: Wir betreiben öffentliche Elektroladesäulen und versorgen Elektrofahrzeuge rund um die Uhr mit Energie. In Rosenheim können Sie umweltfreundlich aus Wasserkraft erzeugten Strom „tanken“.
Standorte der Elektroladestationen
An unseren Ladestationen können zwei Elektroautos gleichzeitig geladen werden. Sie sind mit sogenannten „Typ 2“-Steckdosen – dem EU-Standard – ausgestattet. Somit kann die Ladesäule von nahezu allen Elektroauto-Modellen genutzt werden.
Kunden laden an den durch die Stadtwerke betriebenen Stationen 100 % Wasserkraft.
Die Verfügbarkeit der Elektroladestationen können Sie jederzeit hier aufrufen:
THG-Prämie
Was ist die THG-Quote?
Es ist dringend erforderlich, die Emission von CO₂ zu reduzieren. Mit dem Ziel vor Augen, hat die Bundesregierung verschiedene Schritte unternommen, wozu auch die Einführung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zählt. Besonderes Augenmerk wird auf den Verkehrssektor gerichtet, der als einer der Hauptverursacher von CO₂-Emissionen gilt. Als Eigentümer eines Elektrofahrzeugs leisten Sie bereits einen bedeutsamen Beitrag zur Förderung der Energiewende.
Fragen und Antworten
Für die Anmeldung zu unserer THG-Prämie sind nur reine Elektrofahrzeuge zugelassen. Sie erkennen dies in Ihrem Fahrzeugschein im Feld P.3 als Angabe zur Kraftstoffart Ihres Fahrzeuges. Dort sollte in diesem Fall „Elektro“ vermerkt sein. Hybridfahrzeuge sowie Plug-In-Hybride bzw. Wasserstoff- und Erdgasfahrzeuge zählen nicht dazu.
Bitte beachten Sie: Nur die Person, die im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist, kann sich anmelden. Damit wir Ihre Anmeldung überprüfen können, benötigen wir ein Foto oder einen Scan Ihres Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite). Zudem müssen Sie Bestandskunde oder Neukunde der Stadtwerke Rosenheim sein.
Wenn Sie Halter mehrerer zugelassener E-Fahrzeuge sind, können Sie die THG-Quote problemlos für jedes einzelne Fahrzeug bei uns vermarkten. Laden Sie dazu einfach alle entsprechenden Fahrzeugscheine hoch.
Es können nur Fahrzeuge angemeldet werden, die zulassungspflichtig sind und für die es eigene Schätzwerte gibt. Dies gilt aktuell für die Fahrzeugklassen M1, M3 sowie N1, N2 und N3.
Der allgemeine Ablauf bis zum Erhalt der THG-Prämie erfolgt in drei Schritten:
- RegistrierungIm ersten Schritt müssen Sie Ihr E-Fahrzeug bei uns registrieren. Stellen Sie sicher, dass Ihre Fahrzeugunterlagen sowie Kontodaten griffbereit sind. Während des Anmeldevorgangs werden wir Ihnen übersichtlich darlegen, welche Angaben wir benötigen, um eine erfolgreiche Auszahlung zu gewährleisten.
- PrüfungIm zweiten Schritt prüfen wir. Wir fordern Ihre Prämie für Sie ein: Wir prüfen Ihre Angaben, zertifizieren diese beim Umweltbundesamt und veräußern sie an Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, ihre Emissionen zu mindern, selbstverständlich unter Einhaltung der Datenschutz-Richtlinien.
- Erhalt der PrämieIm dritten Schritt erhalten Sie Ihre THG-Prämie. Nachdem das Umweltbundesamt die Bestätigung an uns gesendet hat, erfolgt die Auszahlung der Prämie an Sie. Unabhängig von Ihrer Fahrleistung (es spielt keine Rolle wie viele Kilometer Sie gefahren sind) erhalten Sie die Prämie für jedes zugelassene Elektrofahrzeug. Die Dauer dieses Prozesses beträgt momentan mehrere Wochen.
Nach der Bestätigung Ihrer THG-Quote durch das Umweltbundesamt (UBA) erfolgt die Gutschrift der Prämie auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Für die Bearbeitung durch das UBA gibt es keine gesetzliche Frist. Es kann daher einige Monate dauern, bis Ihre Unterlagen geprüft sind und Sie Ihre Prämie erhalten. Grund für die lange Bearbeitungszeit ist vor allem die hohe Anzahl an Anträgen zur THG-Quote.
Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können wir jährlich beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Solange Sie Halter des E-Fahrzeugs sind, erhalten Sie also jedes Jahr die Prämie für Ihre THG-Quote. Dazu können Sie Ihren Fahrzeugschein jedes Jahr unkompliziert bei uns hochladen.
Grundsätzlich ja, denn als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen. Allerdings kann die THG-Quote für jedes Elektroauto nur einmal jährlich beantragt werden. Das heißt, falls im laufenden Jahr ein Vorbesitzer die THG-Quote für das Fahrzeug bereits in Anspruch genommen hat, können Sie die Prämie erst für das Folgejahr beantragen.