Seit dem 1. Juli 2026 gibt es auch in Bayern den sogenannten Wassercent. Das neue Wasserentnahmeentgelt soll dazu beitragen, unser Grundwasser langfristig zu schützen und Maßnahmen für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung zu finanzieren. Welche Änderungen sich dadurch für Sie als Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Rosenheim ergeben, erfahren Sie hier.
Was ist der Wassercent überhaupt?
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es in Bayern ein neues Entgelt für die Entnahme von Grundwasser, das ist der sogenannte Wassercent. Der Satz beträgt 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser. Das Prinzip dahinter: Wer Grundwasser nutzt, beteiligt sich an dessen Schutz.
Bayern zieht nach – viele andere Länder sind längst dabei
Bayern ist mit dieser gesetzlichen Regelung kein Sonderfall. Die meisten Bundesländer erheben bereits seit Jahren ein vergleichbares Wasserentnahmeentgelt. Nur Hessen und Thüringen verzichten aktuell noch darauf. Bayern schließt mit dem Wassercent nun also zu dieser etablierten Praxis auf – wenn auch später als die meisten anderen Bundesländer.
Wofür wird das Geld verwendet?
Die Einnahmen sind gesetzlich zweckgebunden. Sie fließen unter anderem in den Schutz unserer Trinkwasserressourcen, in Projekte zur Verbesserung der Wasserqualität sowie in Maßnahmen, mit denen sich die Wasserwirtschaft besser auf Trockenheit und die Folgen des Klimawandels einstellen kann.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Die gute Nachricht: Sie müssen überhaupt nichts veranlassen – wir von den Stadtwerken Rosenheim führen den Wassercent für Sie an den Freistaat Bayern ab. Das Wasserentnahmeentgelt wird also ab dem 1. Juli 2026 als eigene Position separat auf Ihrer Rechnung ausgewiesen. Nach aktuellen Berechnungen liegt die durchschnittliche Belastung bei knapp 5 Euro pro Kopf und Jahr (Durchschnittsverbrauch einer Person: 140 Liter pro Tag entspricht 51 Kubikmeter pro Jahr).
Noch Fragen?
Auf unserer Internetseite finden Sie das aktuelle Preisblatt sowie weiterführende Informationen. Natürlich beantworten wir Ihre Fragen auch gerne persönlich – telefonisch oder in unserem Kundenzentrum. Darüber hinaus hat das Bayerische Umweltministerium viele Fragen zu FAQ zusammengefasst.