Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Nutzung von Elektroladestationen (AGB-E-Strom)

Stand: 01.07.2022

1 Gegenstand der AGB

Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der von Stadtwerke Rosenheim Versorgungs GmbH (im folgenden „SWRO“ genannt) betriebenen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die Ladeinfrastruktur der Kooperationspartner und externen Roamingpartner des ladenetz.de-Verbunds durch den Kunden zur Beladung seines Elektrofahrzeugs mit Elektrizität. Der Vertrag wird zwischen der SWRO und dem Kunden geschlossen. Die SWRO bietet dem Kunden zwei Möglichkeiten für die Beladung seines Elektrofahrzeugs an, die unter Ziffer 2 (Ladekarte) und Ziffer 3 (Ad-Hoc-Laden via ladeapp) beschrieben werden.

2 SWRO-Ladekarte

2.1 Allgemeines zur Ladekarte

2.1.1 Der Kunde hat die Möglichkeit unter swro.de die Ladekarte anzufordern. Die SWRO schickt dem Kunden anschließend die Ladekarte sowie eine PIN-Nummer und eine Vertragsnummer (Contract-ID) zu.

2.1.2 Mit der von der SWRO überlassenen PIN-Nummer und der Vertragsnummer (Contract-ID) kann sich der Kunde im Portal registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Registrierungsvorgang erhält der Kunde von der SWRO eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung.

2.1.3 Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, alle von der SWRO betriebenen E-Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming-Kooperationspartner von ladenetz.de zur Beladung von Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine Übersicht über die nutzbaren E-Ladesäulen ist unter ladenetz.de ersichtlich.

2.1.4 Die Ladekarte bleibt Eigentum der SWRO. PIN-Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte sowie der PIN-Nummer oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde unverzüglich der SWRO schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt die SWRO die bisherige Ladekarte umgehend. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt die SWRO lt. Preisblatt zur SWRO Ladekarte „E-Mobil“ eine Bearbeitungsgebühr. Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

2.1.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal oder teilt die Änderungen der SWRO per E-Mail (e-mobil@swro.de) mit.

2.1.6 Die Ladekarte ist nicht übertragbar.

2.2 Ablauf eines Ladevorgangs mit der Ladekarte

2.2.1 Der Kunde wählt eine E-Ladesäule aus.

2.2.2 Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der E-Ladesäule. Der Stecker wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist.

2.2.3 Der Kunde authentifiziert sich mit der Ladekarte (RFID-Karte) an der E-Ladesäule und startet den Ladevorgang.

2.2.4 Nach erfolgreichem Ladevorgang entriegelt der Kunde den Stecker und entfernt das Ladekabel an der E-Ladesäule sowie an seinem Elektrofahrzeug.

2.3 Preise der Ladekarte

2.3.1 Der Kunde entrichtet ab Freischaltung der Ladekarte für die Nutzung der E-Ladesäulen einen monatlichen Grundpreis, unabhängig von der Nutzung der E-Ladesäulen. Zudem fällt pro Ladevorgang ein verbrauchsabhängiges Entgelt für die geladene Energiemenge (Ladekosten für AC oder DC) an. Abrechnungsrelevant ist die gesamte Lademenge des einzelnen Ladevorgangs an der jeweiligen Ladesäule.

2.3.2 Die Preise kann der Nutzer dem Preisblatt zur SWRO Ladekarte „E-Mobil“ entnehmen.

2.3.3 Die SWRO bzw. deren Dienstleister rechnet die Leistungen quartalsweise oder monatlich nachweisbar ab. Der Kunde erhält die Rechnungen über das Portal und wird per E-Mail über neue Rechnungen im Portal informiert. Der zu zahlende Rechnungsbetrag wird zu dem von der SWRO angegeben Zeitpunkt zur Zahlung fällig und wird per SEPA-Lastschrift-verfahren/Kreditkarte von dem vom Kunden in seinem Portal angegebenen Konto abgebucht. Bei Zahlungsverzug ist die SWRO berechtigt, die Ladekarte zu sperren.

2.3.4 Die SWRO ist berechtigt, die Preise sowie die Vergütungsregelung zu ändern. Hierüber wird die SWRO den Kunden rechtzeitig, mindestens jedoch sechs Wochen vor Wirksamwerden der Änderung in Textform informieren. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.

2.3.5 Gegen Ansprüche der SWRO kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

2.4 Vertragslaufzeit – Ladekarte

2.4.1 Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte durch die SWRO und hat eine Vertragslaufzeit von einem Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, sofern der Kunde den Vertrag nicht vor Ablauf von einer Frist von zwei Wochen zum Ende der Laufzeit kündigt. Die SWRO wird die Ladekarte ab dem bestätigten Kündigungstermin sperren.

2.4.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt oder wenn die SWRO begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen. Bei Sperrung der Ladekarte behält sich die SWRO ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.

2.4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an die SWRO zurückzugeben.

2.4.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Textform. Ein Abmelden und Auflösen eines bestehenden Kundenkontos im Portal gilt nicht als Kündigung.

3 Ad-hoc-Laden via ladeapp

3.1 Allgemeines zur ladeapp

3.1.1 Mit der ladeapp gewährleistet die SWRO einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen von den SWRO betriebenen E-Ladesäulen, indem auch Spontankunden die Benutzung der E-Ladesäulen ermöglicht wird. Eine Übersicht über die von der SWRO betriebenen E-Ladesäulen ist unter swro.de einsehbar.

3.1.2 Der Kunde kann mit Hilfe der App nach Ladesäulen suchen, Ladesäulen filtern, Ladesäulen als Favoriten markieren, einen Ladevorgang an einer Ladesäule starten und stoppen sowie einen Ladevorgang bezahlen. Die Nutzung unterliegt unter Umständen zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die der Kunde gegenüber dem Betreiber der jeweiligen Plattform akzeptiert hat (z. B. Google Play oder Apple App Store), über die er die App erhält.

3.2 Ablauf und Bezahlung des Ladevorgangs mit der ladeapp

3.2.1 Der Kunde wählt eine Ladesäule aus.

3.2.2 Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der E-Ladesäule. Der Stecker wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist.

3.2.3 Der Kunde initiiert den Ladevorgang durch Scan eines QR-Codes an der E-Ladesäule.

3.2.4 Nach Scan des QR-Codes wird der Kunde zur Downloadseite der ladeapp (sofern die App noch nicht installiert wurde) oder zur ladeapp direkt weitergeleitet. Alternativ kann der Kunde auch den Ladevorgang via Webnutzung starten.

3.2.5 In der ladeapp kann der Kunde sein gewünschtes Zahlungsmedium (z. B. Kreditkarte) hinterlegen und den Ladevorgang starten, nachdem er die Vertragsbedingungen und die Preise für das Laden akzeptiert und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hat.

3.2.6 Der Kunde erhält nach Start des Ladevorgangs eine Bestätigungsmail zum Ladevorgang übermittelt.

3.2.7 Während des Ladens hat der Kunde die Möglichkeit alle relevanten Informationen zum Ladevorgang in der ladeapp nachzuverfolgen.

3.2.8 Im unmittelbaren Anschluss an den erfolgreichen Ladevorgang erhält der Kunde einen Zahlungsbeleg in PDF-Form per E-Mail übersandt.

3.2.9 Der Kunde zahlt das Entgelt für den Ladevorgang mit dem von ihm gewünschten Zahlungsmittel.

3.3 Preise für das Ad-Hoc-Laden

Die Preise können der App oder der Zahlungsfunktion via Web entnommen werden. Diese können je nach Ladepunkt voneinander
abweichen.

4 Benutzung der E-Ladesäulen

4.1 Der Kunde wird die E-Ladesäulen der SWRO, der Ladenetz-Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden.

4.2 Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf ladenetz.de und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten.

4.3 Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleich-spannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen.

4.5 Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der SWRO hat der Kunde unverzüglich an die Hotline unter der Telefonnummer 08031 365 2222 zu melden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

5 Roaming

5.1 Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von ladenetz.de zu nutzen.

5.2 Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.

5.3 Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ladenetz.de einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.

5.4 Die SWRO behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

6 Stromqualität

Die Beladung erfolgt an allen von der SWRO betriebenen E-Ladesäulen zu 100 % aus Ökostrom.

7 Haftung

7.1 Die SWRO haftet nicht für die Verfügbarkeit der E-Ladesäulen, insbesondere nicht bei Unter-brechungen oder Unregelmäßigkeiten der Elektrizitätsversorgung.

7.2 Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die SWRO haftet gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung etc.).

7.3 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet die SWRO nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsbeschränkungen und wenn der Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar war.

8 Datenschutz, Bonität

8.1 Die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden von den SWRO automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses (z. B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung, Auswertung) unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen genutzt und können zur Durchführung des Vertragsverhältnisses an die beteiligten Partner der SWRO Kooperation und beauftragte Dritte weitergegeben werden.

8.2 Die SWRO ist berechtigt, die erhobenen Kundendaten für Informationszwecke und zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung zu nutzen. Der Kunde kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung gegenüber der SWRO widersprechen.

8.3 Ferner gelten die Bestimmungen der Anlage 1 „Kundeninformation zur Datenverarbeitung nach Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO“.

9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung der Bedingungen so zu ändern, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck weit möglichst erreicht wird. Dasselbe soll dann gelten, wenn bei Durchführung der Bedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

10 Inkrafttreten

Diese Bedingungen treten mit Wirkung vom 01.07.2022 in Kraft.

Stadtwerke Rosenheim Versorgungs GmbH
Bayerstraße 5
83022 Rosenheim

Telefon: 08031 365-2626
Telefax: 08031 365-2700
E-Mail: versorgung@swro.de
Website: swro.de

Kundeninformation nach Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Stadtwerke Rosenheim Versorgungs GmbH nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst und informiert Sie über die Verwendung Ihrer Daten.

1 Verantwortliche Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die

Stadtwerke Rosenheim Versorgungs GmbH
Bayerstraße 5
83022 Rosenheim

Telefon +49 8031 365-2626
E-Mail: versorgung@swro.de
Web: swro.de

2 Datenschutzbeauftragter

Wenn Sie Anliegen zum Datenschutz oder zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte schriftlich per 
E-Mail oder Post an unseren Datenschutzbeauftragten: Ralf Lindl, datenschutz@swro.de

3 Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

3.1 Allgemeine Datenverarbeitung

Wir erheben, verarbeiten und nutzten personenbezogene Daten, wenn Sie uns diese Daten zur Verfügung stellen. Personenbezogene Daten sind alle Daten und Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („Betroffene“) beziehen, wie bspw. u. a. Name, Vorname, Firma, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.

Die oben genannten personenbezogenen Daten werden von uns für folgende Zwecke verarbeitet:

  • Kommunikation zu Produkten, Dienstleistungen und Projekten, z. B. Bearbeitung Ihrer Anfrage, Erstellung von individualisierten Angeboten

  • Anbahnung, Planung, Durchführung und Verwaltung der (vertraglichen) Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, Lieferanten und weiteren Geschäftspartnern

  • Kontaktaufnahme mit Ihnen zur Klärung von Rückfragen

  • Bereitstellung von Informationen und Werbung sowie E-Mail-Kampagnen und weitere Marketing-Maßnahmen bzgl. Produkte und Dienstleistungen (Einwilligung vorausgesetzt)

  • Einhalten von rechtlichen Anforderungen (z. B. von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten)

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist zur Erreichung der oben genannten Zwecke erforderlich. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 (1) (a), Artikel 6 (1) (b) oder Artikel 6 (1) (f) der Datenschutzgrundverordnung.

Die Daten, die Sie uns übermitteln, werden vertraulich behandelt. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns weder an Dritte verkauft noch anderweitig vermarktet.

Die Daten werden grundsätzlich nicht Dritten zur Nutzung zur Verfügung gestellt, es sei denn, Sie haben hierzu Ihr Einverständnis erklärt bzw. wir sind zur Weitergabe dieser Daten gesetzlich berechtigt oder verpflichtet.

Wir übermitteln personenbezogene Daten, soweit dies rechtlich zulässig und erforderlich ist, um geltendes Recht einzuhalten oder Rechtsansprüchen geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen, an Gerichte, Steuerbehörden, Aufsichtsbehörden.

Zur Erfüllung unserer Aufgaben greifen wir auf Leistungen der verbundenen Unternehmen der Stadtwerke Rosenheim zurück und setzen Dienstleister zur Vorhaltung von IT-Systemen, zum Druck und Versand von Dokumenten, Broschüren sowie zur Entsorgung von Papier und Datenträgern ein. Diese werden von uns nach den gesetzlichen Vorschriften vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Eine Übertragung Ihrer Daten an Empfänger außerhalb der Europäischen Union oder an internationale Organisationen findet nicht statt.

3.2 Zwecke und Datenverarbeitung im Rahmen der Dienstleistung zur Lieferung und Abrechnung von Strom, Gas, Wasser, Fernwärme

Zwecke

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich um Ihnen unsere Dienstleistungen, der Lieferung und Abrechnung von Strom, Gas, Wasser sowie Fernwärme bereitzustellen, diese Leistungen abzurechnen und um vertragliche Verpflichtungen Ihnen gegenüber erfüllen zu können sowie Sie über wichtige Neuerungen zu informieren.

Die Verpflichtung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich unter anderem aus der Pflicht zur Grundversorgung gemäß des Energie-wirtschaftsgesetzes (§ 36), sowie der Anschlussverordnungen Strom (NAV) und Gas (NDAV), der Grundversorgungsverordnung (StromGVV / GasGVV), der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV).

Datenverarbeitung

Für die oben genannten Zwecke verarbeiten wir von Ihnen folgende personenbezogene Daten:

  • Kontaktdaten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

  • Bankverbindung

  • Energie- und Wasserverbrauchsdaten

  • Daten zur Verbrauchsstelle (z. B. Zählernummer, Identifikationsnummer der Marktlokation nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Identifikation einer Verbrauchs- bzw. Einspeisestelle)

  • Alle abrechnungsrelevanten Daten

  • Daten zum Zahlungsverhalten

  • Sonstige Daten, die von Ihnen zur Verfügung gestellt wurden

Als Energieversorger sind wir verpflichtet Ihre Adressdaten zu verarbeiten um die Versorgungssicherheit von Strom, Gas, Wasser sowie Fernwärme sicherzustellen. Technische und abrechnungsrelevante Daten werden nach den Marktkommunikationsvorgaben der Bundesnetzagentur zum Beispiel auch mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber, ggf. einem Messstellenbetreiber und – im Falle eines Lieferantenwechsels – mit dem Vorlieferanten ausgetauscht.

Die Verarbeitung der oben angegebenen Daten ist zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen erforderlich.

3.3 Bonitätsprüfung

Die Stadtwerke Rosenheim Versorgungs GmbH ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft einzuholen. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum an die Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss oder die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Wir übermitteln weiterhin Daten zu nicht vertragsgemäßem oder betrügerischem Verhalten an die SCHUFA Holding AG. Unser berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO liegt in der Reduzierung des Risikos von Zahlungsausfällen.

Die Information gemäß Art. 14 DSGVO zu der bei der Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie unter boniversum.de/EU-DSGVO. Diesbezügliche Informationen der SCHUFA Holding AG sind zu finden unter SCHUFA Datenschutz.

4 Speicherdauer

Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie dies für die Erfüllung unserer Leistungen erforderlich ist, wir diese aufgrund steuerlicher oder sonstiger gesetzlicher Nachweispflichten aufbewahren müssen oder diese Zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.

Zum Zwecke der Direktwerbung und Marktforschung werden Ihre personenbezogenen Daten so lange gespeichert, wie ein überwiegendes berechtigtes Interesse unseres Unternehmens an der Verarbeitung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen besteht, längstens jedoch für eine Dauer von zwei Jahren über das Vertragsende hinaus. Danach werden diese gelöscht.

5 Datensicherheit

Wir ergreifen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten, welche wir in unserem Unternehmen speichern und verarbeiten, gegen Manipulationen, Verlust der Vertraulichkeit, Zerstörung und gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen unseres Unternehmens werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

6 Rechte der Betroffenen

Sie haben das Recht

  • auf Auskunft über Ihre Daten, die wir verarbeiten gemäß Art. 15 DSGVO.

  • auf Berichtigung unrichtigen Daten gemäß Art. 16 DSGVO.

  • in bestimmten Fällen gemäß 17 DSGVO zu verlangen, dass Ihre Daten unverzüglich gelöscht werden.

  • gemäß Art. 18 DSGVO zu verlangen, dass in Zukunft Ihre Daten nicht oder nur eingeschränkt verarbeitet werden, sofern dies nicht im Widerspruch zu anderslautenden rechtlichen Anforderungen steht.

  • Ihre personenbezogenen Daten in einem elektronisch strukturierten Format zu erhalten und ggf. zu einem anderen Anbieter zu übertragen gemäß Art. 20 DSGVO.

  • eine einmal erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Sofern Sie einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen oder eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen, kann es sein, dass wir Ihnen einzelne Dienste nicht mehr zur Verfügung stellen können.

Auf Anforderung teilen wir Ihnen schriftlich entsprechend dem geltenden Recht mit, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie bei uns gespeichert sind. Sofern trotz unserer Bemühungen um Datensicherheit und Datenrichtigkeit falsche Informationen gespeichert werden, werden wir diese auf Ihre entsprechende Aufforderung berichtigen.

Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen. Wir löschen Ihre Daten, wenn wir sie für den Zweck, für den wir diese erhoben und verarbeitet haben, nicht mehr benötigen bzw., wenn Sie Ihre erteilte Einwilligung widerrufen und keine anderweitige Rechtsgrundlage für die weitere Verarbeitung Ihrer Daten besteht. Darüber hinaus löschen wir Ihre Daten, wenn die Verarbeitung aus uns unbekannten Gründen unrechtmäßig gewesen ist bzw., wenn Sie gegen die Verarbeitung Widerspruch einlegen und keine vorrangigen berechtigten Interessen für die Verarbeitung bestehen. Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt unternehmensintern auch dann, wenn wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind.

Wir haben auch technische Maßnahmen implementiert, um alle Empfänger Ihrer Daten sowie Dritte über das Ihnen zustehende Löschverlangen bzw. Anspruch auf Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung in Kenntnis zu setzen, wenn wir Ihre Daten diesen gegenüber offengelegt bzw. öffentlich gemacht haben. Gelöscht werden sollen alle Links, Kopien und Replikationen von Ihren personenbezogenen Daten.

Es steht Ihnen frei, Ihre Daten an uns zu übermitteln. Diese Daten sind jedoch für den weiteren Vertragsabschluss bzw. zur Beantwortung Ihrer Anfragen erforderlich. Sofern Sie Ihre Daten nicht bekannt geben möchten, kann der Vertrag nicht zustande kommen bzw. Ihre Anfragen nicht beantwortet werden. Die Bereitstellung der Daten ist für den Vertragsabschluss erforderlich.

Sie können sich für Beschwerden zum Thema Datenschutz an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die für unsere Unternehmen zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist das: Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach.

Preisblatt zu den allgemeinen Kostenpauschalen

Gültig ab 1. Januar 2026

1Umstellung des jährlichen Abrechnungszyklus auf Kundenwunsch2Netto1
Euro/Stück
Brutto
Euro/Stück
1.1halbjährlich (eine zusätzliche Abrechnung pro Jahr)6,307,50
1.2vierteljährlich (drei zusätzliche Abrechnungen pro Jahr)6,307,50
1.3monatlich (elf zusätzliche Abrechnungen pro Jahr)6,307,50
2ZahlungsverzugNetto
Euro
Brutto
Euro
2.1Verzugskosten3,00³3,00
2.2Ermittlungsentgelt bundesweitNach tatsächlichem Aufwand1
3Unterbrechung und Wiederherstellung der BelieferungNetto
Euro
Brutto
Euro
3.1Zusätzliche Anfahrtsgebühr45,00153,55
3.2Kosten für die Unterbrechung der Belieferung60,00360,00
3.3Kosten für die Wiederherstellung der Belieferung60,00171,40
3.4Kosten für die Wiederherstellung der Belieferung außerhalb der Arbeitszeit120,001142,80

1 Zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer, derzeit in Höhe von 19 %.

2 Um eine unterjährige Abrechnung erstellen zu können, müssen die Zählerstände vom Kunden mitgeteilt werden.

3 Die genannten Kosten unterliegen nicht der Steuerpflicht.