Smart Meter: Was Sie zu aktuellen Angeboten wissen sollten
Derzeit erhalten Haushalte in unserem Netzgebiet Schreiben oder Anrufe von Unternehmen, die den Einbau eines intelligenten Stromzählers (Smart Meter) anbieten.
Dabei handelt es sich um Angebote wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag der Stadtwerke Rosenheim.
Wichtig: Wenn Sie einen Smart Meter möchten, müssen Sie dafür nicht zu einem anderen Anbieter wechseln. Auch wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber können auf Wunsch ein intelligentes Messsystem einbauen.
Wenn für Ihre Verbrauchsstelle aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein intelligentes Messsystem vorgesehen ist, informieren wir Sie rechtzeitig über den geplanten Einbau. Die dafür geltenden Entgelte sind gesetzlich geregelt.
Häufig gestellte Fragen
„Smart Meter“ ist ein umgangssprachlicher Begriff. Fachlich wird zwischen modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) unterschieden.
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler. Sie können damit unter anderem Ihren aktuellen Verbrauch sowie Verbrauchswerte vergangener Tage, Wochen, Monate und Jahre direkt am Gerät einsehen. Eine moderne Messeinrichtung ist nicht fernauslesbar.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart Meter Gateway. Das Gateway ermöglicht die sichere Kommunikation und Übertragung von Messwerten. Intelligente Messsysteme können Messwerte automatisiert übertragen und ermöglichen unter anderem eine zeitgenaue Verbrauchserfassung.
Der Gesetzgeber sieht für bestimmte Verbrauchs- und Erzeugungssituationen den Einbau intelligenter Messsysteme vor. Dazu gehören unter anderem bestimmte Verbrauchsstellen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh, bestimmte Erzeugungsanlagen sowie Verbrauchsstellen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.
Zu den typischen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören beispielsweise:
- private Wallboxen,
- Wärmepumpen,
- Anlagen zur Raumkühlung,
- Stromspeicher hinsichtlich ihres Strombezugs,
bei einer jeweiligen Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Messstellenbetreibern:
- Grundzuständige Messstellenbetreiber – in unserem Netzgebiet sind wir, die Stadtwerke Rosenheim, für den grundzuständigen Messstellenbetrieb zuständig. Dafür fallen die gesetzlich geregelten Entgelte an.
- Wettbewerbliche Messstellenbetreiber – Kunden können auf Wunsch auch einen anderen Messstellenbetreiber beauftragen.
Die Leistungen eines Messstellenbetreibers umfassen unter anderem den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtungen sowie die erforderliche Messdatenkommunikation.
Wenn Sie ein intelligentes Messsystem wünschen, können Sie sich daher direkt an uns wenden.
Smart Meter auf Wunsch – auch vorzeitig bei uns möglich
Sie können ein intelligentes Messsystem auch dann bei uns anfragen, wenn für Ihre Verbrauchsstelle noch kein gesetzlich verpflichtender Einbaufall besteht.
Wir bieten die vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem als Zusatzleistung an. Voraussetzung ist, dass die vorhandene Zähleranlage für den Einbau geeignet ist. Für die ordnungsgemäße und geeignete Zähleranlage ist der jeweilige Anlagenbetreiber verantwortlich. Für die vorzeitige Ausstattung fällt gemäß unserem aktuellen Preisblatt ein einmaliges Entgelt von 100,00 € an. Die Leistung ist in § 34 Abs. 2 MsbG als Zusatzleistung des Messstellenbetreibers vorgesehen.
Unsere Kontaktdaten für Beratung und vorzeitige Beauftragung sind:
Per Telefon: 08031 365-2626
Per E-Mail: info-stadtwerke@swro.de
Persönlich: Gerne beraten wir Sie auch in unserem Kundenzentrum.
Wir informieren Sie über die technischen Voraussetzungen, den Ablauf und die aktuell geltenden Entgelte.
Für den Messstellenbetrieb gelten bei uns die Entgelte gemäß § 2 Nr. 7 MsbG. Unsere aktuellen Preise finden Sie auf unserer Website.
Für ein intelligentes Messsystem an einem Zählpunkt mit einem Jahresverbrauch von bis zu 6.000 kWh beträgt das Entgelt derzeit z. B. 30,00 € brutto pro Jahr.
Maßgeblich ist immer unser aktuell veröffentlichtes Preisblatt.
Zum Preisblatt Messstellenbetrieb
Bei Angeboten wettbewerblicher Messstellenbetreiber können andere Preise und Vertragsbedingungen gelten. Vergleichen Sie deshalb nicht nur einen möglicherweise kostenlosen Einbau, sondern auch die laufenden Kosten, Vertragslaufzeit und enthaltenen Leistungen.
Wenn Sie einen Smart Meter wünschen, können Sie sich auch direkt an uns wenden. Ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist für den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems nicht erforderlich.
Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall beraten wir Sie gerne:
- Per Telefon: 08031 365-2626
- Per E-Mail: info-stadtwerke@swro.de
- Persönlich in unserem Kundenzentrum
Wir helfen Ihnen gerne dabei, zu klären, ob und wann ein intelligentes Messsystem für Ihre Verbrauchsstelle sinnvoll bzw. möglich ist.