Was sind intelligente Messsysteme?
Ein intelligentes Messsystem (iMSys), umgangssprachlich auch Smart Meter genannt, besteht aus einer modernen Messeinrichtung (mME) und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway - SMGW). Der Stromzähler erfasst Ihren Stromverbrauch bzw. Ihre Stromerzeugung in 15-Minuten-Intervallen.
Die Messwerte werden in der Regel einmal täglich an den Messstellenbetreiber und von dort an Ihren Energieversorger übermittelt. Zudem bildet das intelligente Messsystem die technische Grundlage, um von unserem dynamischen Stromtarif zu profitieren. Der Tarif orientiert sich an den stündlichen Börsenstrompreisen. So können Sie Ihren Stromverbrauch gezielt in Zeiten mit günstigeren Strompreisen verlagern und dadurch Ihre Stromkosten beeinflussen.
Wie unterscheidet sich ein intelligentes Messsystem von herkömmlichen Messeinrichtungen?
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) unterscheidet sich sowohl optisch als auch funktional deutlich von herkömmlichen Messeinrichtungen und den traditionellen Ferraris-Zählern. Es besteht aus einem digitalen Zähler, der mit einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart Meter Gateway, ausgestattet ist. Dieses ermöglicht die automatische Erfassung und digitale Übertragung Ihrer Stromverbrauchsdaten an den Messstellenbetreiber, der die Informationen weiter an den Energieversorger übermittelt. Die Übertragung der Daten findet dabei sicher und verschlüsselt statt.
Dadurch entfällt die Notwendigkeit einer manuellen Ablesung, da die Messwerte in Echtzeit übermittelt werden. Das intelligente Messsystem ermöglicht nicht nur eine präzisere Abrechnung, sondern bietet auch die Grundlage für eine verbesserte Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs. Es kann zudem in Smart-Home-Systeme integriert werden und unterstützt den Übergang zu einer digitalisierten, energieeffizienteren Infrastruktur.
Wenn Sie ein intelligentes Messsystem wünschen und noch keines haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Messstellenbetreiber. Das ist in der Regel der örtlich zuständige Netzbetreiber, sofern Sie keinen anderen beauftragt haben.
Was ist eine moderne Messeinrichtung?
Eine moderne Messeinrichtung bezeichnet in der Regel einen digitalen Stromzähler, der jedoch ohne eine integrierte Kommunikationseinheit auskommt. Das bedeutet, dass der Zähler die erfassten Messdaten nicht automatisch an das Versorgungsunternehmen oder an ein zentrales System übermittelt. Stattdessen müssen die Verbrauchsdaten manuell abgelesen und dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden, in der Regel einmal jährlich.
Diese Technologie ersetzt die traditionellen mechanischen Zähler und bietet eine Vielzahl von Vorteilen, sowohl für den Verbraucher als auch für den Energieversorger. Die neuen Zähler zeigen Ihnen neben dem aktuellen Zählerstand nach Eingabe einer PIN nun zusätzlich die aktuelle Gesamtleistung aller eingeschalteten Elektrogeräte an. Außerdem können Sie detaillierte Verbrauchswerte der letzten zwei Jahre für verschiedene Zeiträume (Tag, Woche, Monat und Jahr) einsehen.
Diese Art der Messeinrichtung ist zwar technisch fortschrittlich, da sie digitale Messungen ermöglicht, erfordert aber aufgrund des fehlenden automatisierten Datentransfers eine regelmäßige manuelle Ablesung durch den Kunden oder durch einen Servicemitarbeiter.
Welche Vorteile bieten intelligente Stromzähler?
Ein intelligenter Stromzähler übermittelt Ihre Verbrauchsdaten automatisch über Ihren Messstellenbetreiber an Ihren Energieversorger. Eine jährliche Ablesung ist damit nicht mehr erforderlich.
Sicher
Die Datenübertragung erfolgt unter Einhaltung strenger Datenschutzrichtlinien, um Ihre persönlichen Informationen zu schützen.
Flexibel
In Kombination mit unserem dynamischen Stromtarif können Sie Ihren Stromverbrauch und die Kosten optimieren.
Transparent
Sie sehen, wie viel Strom Sie verbraucht haben und erhalten so Transparenz über Ihren Verbrauch.
Wer erhält ein intelligentes Messsystem?
Wenn bei Ihrer Verbrauchsstelle aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein intelligentes Messsystem eingebaut werden muss, erfolgt die Ausstattung über den zuständigen grundzuständigen Messstellenbetreiber. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt fest, in welchen Fällen ein intelligentes Messsystem eingebaut werden muss.
Dazu gehören insbesondere:
- Ihr jährlicher Stromverbrauch liegt über 6.000
kWh . - Sie betreiben eine Erzeugungsanlage, beispielsweise eine Photovoltaikanlage, mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW.
- Sie nutzen eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a
EnWG , beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Wallbox.
Auch bei einem Jahresverbrauch von bis zu 6.000
Wenn für Ihre Messstelle eine gesetzliche Ausstattungspflicht besteht, müssen Sie in der Regel nichts weiter unternehmen. Ihr Messstellenbetreiber informiert Sie rechtzeitig über den Einbau und den geplanten Zählerwechsel.
Der Ausbau intelligenter Messsysteme erfolgt schrittweise. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen bis Ende 2032 grundsätzlich 90 % der entsprechenden Pflichteinbaufälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein.
Sie möchten ein intelligentes Messsystem? Wenden Sie sich dafür bitte an den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Für Rosenheim und Stephanskirchen ist das die Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH.
Wie hoch sind die Kosten für ein intelligentes Messsystem?
Für ein intelligentes Messsystem gelten in Deutschland gesetzliche Preisobergrenzen. Die Kosten für den Messstellenbetrieb einschließlich Einbau hängen unter anderem vom jährlichen Stromverbrauch bzw. von der Leistung einer Erzeugungsanlage ab.
Bei einem Pflichteinbau darf der grundzuständige Messstellenbetreiber für Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 bis einschließlich 10.000 kWh derzeit höchstens 40 Euro brutto pro Jahr berechnen. Bei höheren Verbräuchen gelten entsprechend höhere gesetzliche Preisobergrenzen. Für Zusatzleistung können gemäß §§ 34 Abs. 2 und 3 MsbG weitere Entgelte anfallen.
Die genannten Preisobergrenzen beziehen sich auf den Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Bei einem Angebot eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers können andere Preise und Vertragsbedingungen gelten.
Sofern Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber die Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH ist (Rosenheim, Stephanskirchen), finden Sie hier die entsprechenden Preise Preisblatt Messstellenbetrieb.
Wird das intelligente Messsystem auf Ihren Wunsch vorzeitig eingebaut, kann zusätzlich einmalig ein Entgelt von bis zu 100 Euro anfallen. Für den Einbau können im Einzelfall Kosten entstehen, wenn beispielsweise Anpassungen an der vorhandenen Zähleranlage bzw. am Zählerschrank erforderlich sind. In diesem Fall trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer die Kosten.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Intelligente Messsysteme.
Ein intelligentes Messsystem (iMSys oder auch Smart Meter genannt) besteht aus einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway). Es erfasst nicht nur den Stromverbrauch, sondern überträgt Daten direkt an den Messstellenbetreiber. Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist lediglich ein digitaler Stromzähler, welcher den verbrauchten oder eingespeisten Strom misst und auf dem Display in Ziffern darstellt.
Bei diesen Schreiben handelt es sich um Angebote wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag der Stadtwerke Rosenheim. Wenn Sie einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen, übernimmt das Unternehmen den Betrieb Ihres Zählers. Die Kosten hängen dann vom jeweiligen Vertrag ab. Wir empfehlen Ihnen, diesen genau zu prüfen.
Die Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH ist der grundzuständige Messstellenbetreiber in Rosenheim und Stephanskirchen. Hier gelten gesetzlich geregelte Preisobergrenzen. Eine Übersicht zu den Entgelten der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH finden Sie im Preisblatt Messstellenbetrieb.
Ab 2025 kann jeder bei seinem Messstellenbetreiber ein iMSys anfragen. Die Entscheidung für den Einbau liegt bei unter 6.000 kWh Jahresstromverbrauch beim Messstellenbetrieb.
Sollten Sie einen vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems wünschen, wenden Sie sich an Ihren grundzuständigen Messstellenbetreiber. Für Rosenheim und Stephanskirchen ist das die Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH. Sie können über folgende E-Mail-Adresse eine Anfrage stellen: swro-netze@swro.de.
Die gemessenen Verbrauchswerte werden jede Stunde an uns als Messstellenbetreiber gesendet. Diese Werte sind in 15-Minuten-Intervalle aufgeschlüsselt. Die Übertragung der Messdaten werden über das Mobilfunknetz gesendet. Dafür ist eine SIM-Karte im Gerät fest verbaut.
Zusätzlich zur Stromrechnung könnten Sie eine weitere Rechnung erhalten, wenn Ihr Stromlieferant (sofern dieser nicht gleichzeitig auch Ihr Messstellenbetreiber ist) die Abrechnung gegenüber dem Messstellenbetreiber nicht übernimmt. Der Messstellenbetreiber (im Regelfall der örtliche Netzbetreiber) umfasst alle Dienstleistungen und Maßnahmen rund um den Stromzähler und ist für den Einbau, den Betrieb und die Wartung des Stromzählers zuständig.
Die gesetzlich festgelegten Entgelte entnehmen Sie bitte unserer Webseite.
Im Zuge des bundesweiten Smart-Meter-Rollouts erhalten betroffene Kundinnen und Kunden vom zuständigen Messstellenbetreiber rechtzeitig alle relevanten Informationen zum Austausch ihres Stromzählers. Zum vereinbarten Termin kommt eine Technikerin oder ein Techniker zu Ihnen und installiert den neuen Zähler, wobei der Strom für etwa 15 Minuten unterbrochen wird. Der gesamte Austausch ist für Sie kostenfrei und der alte Zähler wird fachgerecht entsorgt.
Sobald eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, wie z. B. eine Wärmepumpe oder eine Ladeeinrichtung verbaut ist, können Verbraucher von einer Reduzierung des Entgelts profitieren. Aktuell gibt es für die Entgeltreduzierung zwei Optionen. Modul 1 bedeutet, die Reduzierung besteht aus einem vom Netzbetreiber individuellen pauschalen Betrag. Bei Modul 2 erhalten Verbraucher eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises.
Ab April 2025 soll Modul 3 folgen (möglich nur in Verbindung mit Modul 1). Bei diesem Modul 3 (zeitvariable Netzentgelte) sollen Lastspitzen im Netz reduziert werden. Der Netzbetreiber legt unterschiedliche Preisstufen innerhalb eines Tages fest. Der Verbraucher wird über ein niedriges Entgelt angereizt, seine Verbräuche in Zeiten zu verschieben, in denen die Netzauslastung gering ist.
Wir nutzen zur Datenübertragung das Mobilfunknetz durch eine verbaute SIM-Karte im iMSys. Die Abstrahlung während der Kommunikation ist daher mit einem Mobiltelefon zu vergleichen, das z. B. eine SMS versendet. Das bedeutet, das iMSys arbeitet primär lokal und Strahlung entsteht nur, wenn die aufgezeichneten Daten übertragen werden. Diese ist aber so gering, dass sie völlig unproblematisch ist und weit unter dem zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerten liegt.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber hat die gesetzliche Pflicht, iMSys bei einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh einzubauen, das bedeutet, Verbraucher können dem nicht widersprechen. Auch wenn der Vertrag nicht unterschrieben wird, kommt er automatisch nach der Umrüstung zustande. Der Verbraucher wird dann vom grundzuständigen Messstellenbetreiber, mit den gesetzlich vorgeschriebenen Preisobergrenzen, in die jeweilige Verbrauchskategorie eingeordnet.
Smart Grid ist die Bezeichnung für ein „intelligentes Stromnetz“. Ziel ist, das Zusammenspiel des Energiesystems von der Erzeugung über den Transport, die Speicherung und die Verteilung bis hin zum Verbrauch optimal im Energieversorgungsnetz zu nutzen. Die wichtigste Grundlage eines Smart Grid sind iMSys. Sie stellen eine besonders gesicherte Verbindung zwischen den einzelnen Verbrauchern und dem Stromnetz sowie den Energieversorgungsunternehmen her.
In dem Gesetz „Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ stellt der Gesetzgeber umfangreiche und strenge Forderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit. Die aufgezeichneten Informationen werden verschlüsselt, pseudonymisiert oder gegebenenfalls anonymisiert an die berechtigten Empfänger (insbesondere dem Netzbetreiber oder Stromlieferanten) übermittelt.
Die Geräte müssen vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) geprüft und zertifiziert sein. Eine Zertifizierung weist nach, dass alle gesetzlich festgeschriebenen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Der Messstellenbetreiber ist in der Verantwortung, eine korrekte und nachvollziehbare Konfiguration und Messdatenverarbeitung zu gewährleisten. Es gibt präzise Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.
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