E-Mobilität

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Diese können Sie unter https://www.swro.de/datenschutz einsehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
über die Nutzung von Elektroladestationen mittels einer SWRO-Ladekarte (AGB-E-Strom)

1 Gegenstand der AGB


1.1 Mit Überlassung der SWRO-Ladekarte kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und der Stadtwerke Rosenheim Versorgungs GmbH (nachfolgend SWRO genannt) zustande. Gegenstand des Vertrags zwischen dem Kunden und den SWRO ist die Nutzung der von der Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG betriebenen Elektroladestationen durch den Kunden zur Beladung seines Elektrofahrzeugs mittels Elektrizität.

2 Leistungen der SWRO, Ladekarte


2.1 Die SWRO überlässt dem Kunden eine Ladekarte, die zur Freischaltung des Ladevorgangs verwendet wird.

2.2 Der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die vom ladenetz.de-Verbund sowie deren Partnern verwalteten öffentlichen Elektroladestationen zur Beladung von Elektrofahrzeugen zu nutzen.

2.3 Die Ladekarte bleibt Eigentum der SWRO. Diese ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte hat der Kunde unverzüglich unter der Telefonnummer 08031 365-2222 zu melden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt die SWRO eine Bearbeitungspauschale laut Preisliste. Mit Meldung des Verlusts wird die SWRO die Ladekarte unverzüglich sperren.

2.4 Die Ladekarte ist nicht übertragbar.

3 Benutzung der Ladestationen


3.1 Der Kunde wird die Elektroladestationen der Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG, sowie der Roaming-Partner sind vom Kunden mit der erforderlichen Sorgfalt zu bedienen.

3.2 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei-, drei- und vierrädrige dem Personenkraftverkehr dienenden Elektrofahrzeuge verwendet werden.

3.3 Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegerätes kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße, sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

3.4 Beschädigungen oder Störungen der Elektroladestationen der Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG sind unter der Telefonnummer 08031 365-2222 zu melden. Eine Beladung darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

4 Roaming


Roaming bezeichnet das Laden an Ladestationen, die nicht von der Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG betrieben werden, sich aber im ladenetz.de-Verbund befinden, oder zu den ladenetz.de-Roaming-Partnern gehören.

4.1 Der Kunde ist berechtigt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die Elektroladestationen von Roaming-Partnern der SWRO zu nutzen.

4.2 Die Nutzung der Elektroladestationen der Roaming-Partner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roaming-Partner.

4.3 Auflistung der Roaming-Partner im ladenetz.de-Verbund, sowie der Standorte deren Elektroladestationen können unter www.ladenetz.de eingesehen werden. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roaming-Partners besteht für den Kunden nicht.

4.4 Die SWRO behalten sich vor, die Roaming-Funktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50% der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

5 Entgelt und, Abrechnung


5.1 Für die Nutzung der Elektroladestationen fallen ein monatlicher Grundpreis, sowie ein Preis je geladener Kilowattstunde Strom an.

5.2 Die SWRO rechnet den Grundpreis, sowie den Verbrauch jährlich zum 31.12. ab. Die Abrechnung der Entgelte erfolgt nach dem auf www.swro.de veröffentlichten „Preisblatt für die Nutzung der SWRO-Ladekarte an Stromladesäulen“. Die Rechnungen werden zu dem jeweils angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Die SWRO ist berechtigt, die Ladekarte zu sperren, wenn fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden.

5.3 Die SWRO ist berechtigt, die Preise anzupassen. Hierüber wird die SWRO den Kunden rechtzeitig, mindestens jedoch sechs Wochen vor Wirksamwerden der Anpassung informieren. Bis zum Inkrafttreten der Preisanpassung räumt die SWRO dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht ein. Der Kunde hat die Möglichkeit dieser Preisänderung schriftlich zu widersprechen, was zur Kündigung des Vertrages zum Zeitpunkt der Anpassung führt.

5.4 Gegen Ansprüche der SWRO kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

6 Allgemeines zur ladeapp


6.1 Mit der ladeapp gewährleistet die SWRO einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen von der SWRO betriebenen E-Ladesäulen, indem auch Spontankunden die Benutzung der E-Ladesäulen ermöglicht wird.

6.2 Der Kunde kann mit Hilfe der App nach Ladesäulen suchen, Ladesäulen filtern, Ladesäulen als Favoriten markieren, einen Ladevorgang an einer Ladesäule starten und stoppen sowie einen Ladevorgang bezahlen. Die Nutzung unterliegt unter Umständen zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die der Kunde gegenüber dem Betreiber der jeweiligen Plattform akzeptiert hat (z.B. Google Play oder Apple App Store), über die er die App erhält.

7 Ablauf und Bezahlung des Ladevorgangs mit der ladeapp


7.1 Der Kunde wählt eine E-Ladesäule aus.

7.2 Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der E-Ladesäule. Der Stecker wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist.

7.3 Der Kunde initiiert den Ladevorgang durch Scan eines QR-Codes an der E-Ladesäule.

7.4 Nach Scan des QR-Codes wird der Kunde zur Downloadseite der ladeapp (sofern die App noch nicht installiert wurde) oder zur ladeapp direkt weitergeleitet. Alternativ kann der Kunde auch den Ladevorgang via Webnutzung starten.

7.5 In der ladeapp kann der Kunde sein gewünschtes Zahlungsmedium (z.B. Kreditkarte) hinterlegen und den Ladevorgang starten, nachdem er die Vertragsbedingungen und die Preise für das Laden akzeptiert und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hat.

7.6 Der Kunde erhält nach Start des Ladevorgangs eine Bestätigungsmail zum Ladevorgang übermittelt.

7.7 Während des Ladens hat der Kunde die Möglichkeit alle relevanten Informationen zum Ladevorgang in der ladeapp nachzuverfolgen.

7.8 Im unmittelbaren Anschluss an den erfolgreichen Ladevorgang erhält der Kunde einen Zahlungsbeleg in PDF-Form per E-Mail übersandt.

7.9 Der Kunde zahlt das Entgelt für den Ladevorgang mit dem von ihm gewünschten Zahlungsmittel.

8 Haftung  


8.1 Die SWRO haftet nicht für die Verfügbarkeit der Elektroladestationen, insbesondere nicht bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten der Elektrizitätsversorgung.

8.2 Die Haftung der SWRO für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Die SWRO haftet insbesondere nicht für Schäden des Kunden, die aus dem Verlust oder Diebstahl der Ladekarte resultieren. Dies gilt nicht, sofern die Pflichtverletzung der SWRO auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, oder es sich dabei um Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder um Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten handelt. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die er oder sein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe durch Benutzung der Elektroladestationen schuldhaft verursacht hat.

9 Änderung der Kundendaten


9.1 Der Kunde teilt den SWRO vertragsrelevante Änderungen, wie z.B. die Änderung seiner Anschrift oder seiner E-Mail-Adresse, mit.

10 Vertragsbeendigung und, Kündigung


10.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende der Laufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich dieser automatisch um einen weiteren Monat.

10.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt oder wenn den SWRO begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen.

10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an die SWRO zurückzugeben.

11 Datenschutz für natürliche Personen


11.1 Siehe Anlage 1 „Kundeninformation zur Datenverarbeitung nach Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung“.

12 Dokumentenversand/Kundenportal


12.1 Der Versorger stellt auf seiner Internetseite mein.swro.de ein passwortgeschütztes Online-Kundenportal zur Verfügung. Das Kundenportal verfügt unter anderem über einen geschützten Dokumentenbereich, in welchem ab dem Zeitpunkt der Registrierung neue Dokumente, Rechnungen und wichtige Mitteilungen zum Vertrag, z. B. Preisanpassungsschreiben, abgelegt und vom Kunden eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Innerhalb des Kundenportals können persönliche Daten verwaltet und angepasst werden. Nach einer erfolgten Registrierung, werden die Informationen, Rechnungen und Mitteilungen im Kundenbereich dauerhaft zur Verfügung gestellt. Ein papierbasierter Postversand dieser Mitteilungen und Rechnungen erfolgt nicht mehr. Der Versorger behält sich das Recht vor einzelne Mitteilungen, wie z. B. Mahnungen oder Kündigungsschreiben, weiterhin per Post zu versenden. Auf textlich formulierten Kundenwunsch kann die Dokumentenübermittlung auf papierbasierten, postalischen Versand zurückgeändert werden. Informationen über neu im Portal eingegangene Dokumente werden per E-Mail übermittelt. Nach einer erfolgten Registrierung im Kundenportal muss vom Kunden sichergestellt sein, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse stets aktuell und erreichbar ist. Änderungen können unmittelbar im Kundenportal vorgenommen werden.

13 Gerichtsstand

13.1 Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Versorgungsvertrag ist der Ort der Stromabnahme durch den Kunden. Ist der Kunde jedoch Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person, ist Gerichtsstand der Sitz des Versorgers.

14 Schlussbestimmungen


14.1 Sollten einzelne Bestimmungen der Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung der Bedingungen so zu ändern, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck weit möglichst erreicht wird. Das Selbe soll dann gelten, wenn bei Durchführung der Bedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

15 Inkrafttreten


15.1 Diese Bedingungen treten mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft

Stadtwerke Rosenheim Versorgungs GmbH Bayerstraße 5, 83022 Rosenheim
Telefon: 08031 365-2626
www.swro.de, versorgung@swro.de


 
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