Öffentliche Elektroladesäulen
Einmal aufladen, bitte – das geht auch bei den Stadtwerken Rosenheim! Wir bieten Lademöglichkeiten mit Strom aus erneuerbaren Energien an. Wir betreiben öffentliche Elektroladesäulen und versorgen Elektrofahrzeuge rund um die Uhr mit Energie. In Rosenheim können Sie Strom aus Wasserkraft laden.
Zuhause laden
Kauf einer Ladestation: Alle Förderprogramme und Zuschüsse von KfW, BAFA und Co.
Elektrisch betriebene Fahrzeuge, wie Elektroautos und Elektromotorräder, benötigen keine herkömmlichen Tankstellen, dafür aber Lademöglichkeiten. In Rosenheim bieten wir Ihnen Ladesäulen im öffentlichen Raum, aber auch Privatpersonen und Firmen können selbst eine Ladeinfrastruktur errichten. Eine Wandladestation (auch „Wallbox“ oder „Wall Connector“) ist dafür die einfachste Möglichkeit. Wandladestationen bieten keine Bezahlmöglichkeiten und werden daher für private Fahrzeuge oder Firmenwagen eingesetzt.
Wir beraten Sie gerne zu Förderprogrammen, Anschlussmöglichkeiten und Ökostromprodukten, die für die Förderung relevant sind. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin in unserem Kundenzentrum.
Umweltfreundlich aus Wasserkraft erzeugten Strom "tanken"
Mit der Ladenetz-Karte kann an hunderten Standorten deutschlandweit Strom geladen werden. Sie dient zur Authentifizierung an den jeweiligen Ladesäulen des Ladenetzverbundes, also auch für von uns betriebene Säulen in Rosenheim.
Ihr Vorteil als Kunde der Stadtwerke Rosenheim
Als Strom- oder Gaskunde der Stadtwerke Rosenheim bezahlen Sie keine Grundgebühr und keinen Bereitstellungspreis. Aktivieren Sie dazu über die SWRO-Ladecloud den Freischaltcode: SWRO-PARTNER
© ASEW
Standorte der Ladestationen
An unseren Ladestationen können zwei Elektroautos gleichzeitig geladen werden. Sie sind mit sogenannten „Typ 2“-Steckdosen ausgestattet. Die Typ-2-Steckdose entspricht dem EU-Standard und ist mit den meisten aktuellen Elektrofahrzeugen kompatibel. Der an unseren Ladestationen angebotene Ladestrom stammt zu 100 % aus Wasserkraft.
NeuStadtwerke Rosenheim Kundenzentrum
2 Stellplätze
- Ladeleistung: 49 kW
- Anschlüsse: 2 x Stecker Typ 2
- Ladung nach Identifizierung über RFID-Karte (Kundenkarte)
- Öffnungszeiten: 24/7
Stadtwerke Rosenheim Zentrale
Bayerstraße 5, 83022 Rosenheim
2 Stellplätze
- Ladeleistung: 22 kW
- Anschlüsse: 2 x Stecker Typ 2
- Ladung nach Identifizierung über RFID-Karte (Kundenkarte)
- Öffnungszeiten: 24/7
NeuHans-Klepper-Hallenbad
Stemplinger Straße 3, 83022 Rosenheim
4 Stellplätze
- Ladeleistung: 22 kW
- Anschlüsse: 4 x Stecker Typ 2
- Ladung nach Identifizierung über RFID-Karte (Kundenkarte)
- Öffnungszeiten: 24/7
Busbahnhof
Eduard-Rüber-Straße, 83022 Rosenheim
2 Stellplätze
- Ladeleistung: 11 kW
- Anschlüsse: 2 x Stecker Typ 2
- Ladung nach Identifizierung über RFID-Karte (Kundenkarte)
- Öffnungszeiten: 24/7
Gewerbegebiet West-Aicherpark
Kolbermoorer Straße 20, 83026 Rosenheim
2 Stellplätze
- Ladeleistung: 22 kW
- Anschlüsse: 2 x Stecker Typ 2
- Ladung nach Identifizierung über RFID-Karte (Kundenkarte)
- Öffnungszeiten: 24/7
Technische Hochschule
Hochschulstraße 1, 83024 Rosenheim
2 Stellplätze
- Ladeleistung: 22 kW
- Anschlüsse: 2 x Stecker Typ 2
- Ladung nach Identifizierung über RFID-Karte (Kundenkarte)
- Öffnungszeiten: 24/7
Happinger Hof
Happinger Straße 10, 83026 Rosenheim
2 Stellplätze
- Ladeleistung: 22 kW
- Anschlüsse: 2 x Stecker Typ 2
- Ladung nach Identifizierung über RFID-Karte (Kundenkarte)
- Öffnungszeiten: 24/7
Staatliche Berufsschule I
Prinzregentenstraße 68, 83024 Rosenheim
2 Stellplätze
- Ladeleistung: 22 kW
- Anschlüsse: 2 x Stecker Typ 2
- Ladung nach Identifizierung über RFID-Karte (Kundenkarte)
- Öffnungszeiten: 24/7
Landratsamt
Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim
2 Stellplätze
- Ladeleistung: 22 kW
- Anschlüsse: 2 x Stecker Typ 2
- Ladung nach Identifizierung über RFID-Karte (Kundenkarte)
- Öffnungszeiten: 24/7
Kreisbauamt
Wittelsbacherstraße 55, 83022 Rosenheim
2 Stellplätze
- Ladeleistung: 22 kW
- Anschlüsse: 2 x Stecker Typ 2
- Ladung nach Identifizierung über RFID-Karte (Kundenkarte)
- Öffnungszeiten: 24/7
Die Verfügbarkeit der Elektroladestationen können Sie jederzeit hier aufrufen:
Treibhausgasminderungsquote
© ASEW
Es ist dringend erforderlich, die Emission von CO₂ zu reduzieren. Mit dem Ziel vor Augen, hat die Bundesregierung verschiedene Schritte unternommen, wozu auch die Einführung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zählt. Besonderes Augenmerk wird auf den Verkehrssektor gerichtet, der als einer der Hauptverursacher von CO₂-Emissionen gilt. Als Eigentümer eines Elektrofahrzeugs leisten Sie bereits einen bedeutsamen Beitrag zur Förderung der Energiewende.
Nutzen Sie die Gelegenheit und verkaufen Sie Ihre Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Durch den Verkauf Ihrer THG-Quote erhalten Sie eine THG-Prämie für 2026. Registrieren Sie sich dafür einfach mit Ihrem E-Fahrzeug bei uns – alles Weitere übernehmen wir für Sie.
Für das Jahr 2026 zahlen wir bei erfolgreicher Vermarktung folgende feste Prämien aus:
- 270 € im Jahr E-PKW (M1)
- 400 € im Jahr E-Trapo (N1)
- 2.750 € im Jahr E-LKW (N2)
- 4.500 € im Jahr E-LKW (N3)
- 9.720 € im Jahr E-Bus (M3)
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten rund um die THG-Prämie – präzise und verständlich erklärt.
Für die Anmeldung zu unserer THG-Prämie sind nur reine Elektrofahrzeuge zugelassen. Sie erkennen dies in Ihrem Fahrzeugschein im Feld P.3 als Angabe zur Kraftstoffart Ihres Fahrzeuges. Dort sollte in diesem Fall „Elektro“ vermerkt sein. Hybridfahrzeuge sowie Plug-In-Hybride bzw. Wasserstoff- und Erdgasfahrzeuge zählen nicht dazu.
Bitte beachten Sie: Nur die Person, die im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist, kann sich anmelden. Damit wir Ihre Anmeldung überprüfen können, benötigen wir ein Foto oder einen Scan Ihres Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite). Zudem müssen Sie Bestandskunde oder Neukunde der Stadtwerke Rosenheim sein.
Wenn Sie Halter mehrerer zugelassener E-Fahrzeuge sind, können Sie die THG-Quote problemlos für jedes einzelne Fahrzeug bei uns vermarkten. Laden Sie dazu einfach alle entsprechenden Fahrzeugscheine hoch.
Es können nur Fahrzeuge angemeldet werden, die zulassungspflichtig sind und für die es eigene Schätzwerte gibt. Dies gilt aktuell für die Fahrzeugklassen M1, M3 sowie N1, N2 und N3.
Der allgemeine Ablauf bis zum Erhalt der THG-Prämie erfolgt in drei Schritten:
- RegistrierungIm ersten Schritt müssen Sie Ihr E-Fahrzeug bei uns registrieren. Stellen Sie sicher, dass Ihre Fahrzeugunterlagen sowie Kontodaten griffbereit sind. Während des Anmeldevorgangs werden wir Ihnen übersichtlich darlegen, welche Angaben wir benötigen, damit die Auszahlung nach erfolgreicher Prüfung erfolgen kann.
- PrüfungIm zweiten Schritt prüfen wir. Wir übernehmen für Sie die Beantragung und Vermarktung Ihrer THG-Quote: Wir prüfen Ihre Angaben, zertifizieren diese beim Umweltbundesamt und veräußern sie an Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, ihre Emissionen zu mindern, selbstverständlich unter Einhaltung der Datenschutz-Richtlinien.
- Erhalt der PrämieIm dritten Schritt erfolgt die Auszahlung der THG-Prämie nach erfolgreicher Prüfung. Nachdem das Umweltbundesamt die Bestätigung an uns gesendet hat, Nach erfolgreicher Bestätigung durch das Umweltbundesamt wird die Auszahlung der THG-Prämie an Sie veranlasst. Unabhängig von Ihrer Fahrleistung (es spielt keine Rolle wie viele Kilometer Sie gefahren sind) erhalten Sie die Prämie für jedes zugelassene Elektrofahrzeug. Die Dauer dieses Prozesses beträgt momentan mehrere Wochen.
Nach der Bestätigung Ihrer THG-Quote durch das Umweltbundesamt (UBA) erfolgt die Gutschrift der Prämie auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Für die Bearbeitung durch das UBA gibt es keine gesetzliche Frist. Es kann daher einige Monate dauern, bis Ihre Unterlagen geprüft sind und Sie Ihre Prämie erhalten. Eine längere Bearbeitungszeit kann insbesondere durch die Anzahl der eingehenden Anträge entstehen.
Die THG-Quote Ihres Elektrofahrzeugs kann jährlich beim Umweltbundesamt zur Vermarktung beantragt und bestätigt werden. Solange Sie Halter des E-Fahrzeugs sind, können Sie die THG-Quote in der Regel jährlich erneut beantragen. Dazu können Sie Ihren Fahrzeugschein jedes Jahr unkompliziert bei uns hochladen.
Grundsätzlich ja, denn als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen. Allerdings kann die THG-Quote für jedes Elektroauto nur einmal jährlich beantragt werden. Das heißt, falls im laufenden Jahr ein Vorbesitzer die THG-Quote für das Fahrzeug bereits in Anspruch genommen hat, können Sie die Prämie erst für das Folgejahr beantragen.