Grundversorgungstarife
Strom - Grundversorgungstarif (ohne Schwachlast)
gültig ab | Grundpreis | Arbeitspreis |
---|---|---|
01.03.2024 | 10,97 €/Monat | 35,91 ct/kWh |
01.01.2024 | 10,97 €/Monat | 34,22 ct/kWh |
Strom - Grundversorgungstarif (mit Schwachlast)
gültig ab | Grundpreis | Arbeitspreis HT | Arbeitspreis NT |
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01.03.2024 | 11,40 €/Monat | 37,02 ct/kWh | 33,39 ct/kWh |
01.01.2024 | 11,40 €/Monat | 35,33 ct/kWh | 31,70 ct/kWh |
Strom - Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden ohne Leistungsmessung (Niederspannung - NSP)
gültig ab | Energiepreis |
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01.04.2022 | 55,69 ct/kWh |
01.01.2022 | 31,30 ct/kWh |
Strom - Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung (Niederspannung - NSP)
gültig ab | Energiepreis |
---|---|
01.04.2022 | 55,69 ct/kWh |
01.01.2022 | 31,30 ct/kWh |
Strom - Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung (Umspannung - MSP/NSP und Mittelspannung - MSP)
gültig ab | Energiepreis |
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01.01.2024 | 17,61 ct/kWh |
01.04.2022 | 55,69 ct/kWh |
Gas - Grundpreistarif I
gültig ab | Grundpreis | Arbeitspreis |
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01.04.2024 | 149,04 €/Jahr | 12,55 ct/kWh |
01.01.2024 | 134,01 €/Jahr | 11,29 ct/kWh |
Gas - Grundpreistarif II
Dieser Tarif ist vorteilhaft bei einen Jahresverbrauch bis ca. 29.583 kWh.
gültig ab | Grundpreis | Arbeitspreis |
---|---|---|
01.04.2024 | 293,62 €/Jahr | 12,27 ct/kWh |
01.01.2024 | 264,01 €/Jahr | 11,03 ct/kWh |
Gas - Grundpreistarif III
Dieser Tarif ist vorteilhaft bei einen Jahresverbrauch ab 29.584 kWh.
gültig ab | Grundpreis | Arbeitspreis |
---|---|---|
01.10.2022 | 196,95 €/Jahr | 11,78 ct/kWh |
Gas - Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden ohne Leistungsmessung (Niederdruck)
gültig ab | Energiepreis |
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01.10.2022 | 31,99 ct/kWh |
Gas - Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung (Niederdruck)
gültig ab | Energiepreis |
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01.10.2022 | 31,99 ct/kWh |
Gas - Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung (Mittel-Hochdruck)
gültig ab | Energiepreis |
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01.10.2022 | 31,99 ct/kWh |
Fernwärme Sommerpreis
gültig ab | Grundpreis für den Anschlusswert | Arbeitspreis Wintermonate (Oktober bis einschl. April) | Arbeitspreis Sommermonate (Mai bis einschl. September) |
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01.04.2024 | 1,88 l/h/Jahr | 101,10 €/MWh | 80,88 €/MWh |
01.10.2022 | 1,69 l/h/Jahr | 90,91 €/MWh | 72,73 €/MWh |
Fernwärme
gültig ab | Grundpreis für den Anschlusswert | Arbeitspreis Tarif FW1 (ohne installierten Mengenbegrenzer) | Arbeitspreis Tarif FW2 (mit installiertem Mengenbegrenzer) |
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01.04.2024 | 23,99 kW/Jahr | 103,42 €/MWh | 101,10 €/MWh |
01.10.2022 | 21,57 kW/Jahr | 92,99 €/MWh | 90,91 €/MWh |
Wasser
gültig ab | Grundpreis | Arbeitspreis |
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01.01.2023 | 19,70 €/Jahr | 1,95 €/m3 |
Kanal
gültig ab | Misch- oder Schmutzwasserkanal | Teilkanal |
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01.01.2023 | 1,92 €/m3 | 0,55 €/m3 |
Preise aufgrund der Änderung des Mehrwertsteuersatzes
Der Mehrwertsteuersatz ändert sich. Muss der aktuelle Zählerstand gemeldet werden?
Zählerstände müssen während des Jahres (unterjährig) nicht gemeldet werden. Sollte es im Laufe des Jahres zu einer gesetzlichen Änderung der Mehrwertsteuer (MwSt.) kommen, wird der Verbrauch anhand von vorliegenden Abrechnungs- und Witterungsdaten berechnet.
Außerdem haben Kunden die Möglichkeit, den Zählerstand mitzuteilen und diesen in ihrem Vertragskonto hinterlegen zu lassen. Registrierte Kunden können ihren Zählerstand ganz einfach über das Kundenportal mein.swro.de übermitteln.
Wie erfolgt die Abrechnung bei einer unterjährigen Änderung der MwSt.?
Je nach Vorgabe des Gesetzgebers wird nach dem Zeitscheiben- oder nach dem Stichtagsmodell abgerechnet.
Was ist das Zeitscheibenmodell?
Die Abrechnung nach dem Zeitscheibenmodell bedeutet, dass stichtagsgenau abgerechnet wird.
Zum Beispiel: Der Gesetzgeber ändert zum 01.04. den MwSt.-Satz von 7 % auf 19 %. Nach dem Zeitscheibenmodell wird in den beiden Zeiträumen dann wie folgt abgerechnet:
- Vom 01.01. bis zum 31.03. mit dem MwSt.-Satz von 7 %
- Vom 01.04. bis zum 31.12. mit dem MwSt.-Satz von 19 %
Was ist das Stichtagsmodell?
Die Abrechnung nach dem Stichtagsmodell bedeutet, dass der unterjährig festgelegte Steuersatz für das gesamte Jahr angewendet wird.
Zum Beispiel: Der Gesetzgeber ändert zum Stichtag am 01.04. den MwSt.-Satz von 7 % auf 19 %. Nach dem Stichtagsmodell wird dementsprechend das gesamte Jahr (rückwirkend zum 01.01.) mit einem MwSt.-Satz von 19 % abgerechnet.
Wie wirkt sich die Änderung auf die Abrechnung aus?
Wir passen unsere Preise an die gesetzlichen Vorgaben an. Im Vordergrund steht dabei immer der Kunde. Wenn die gesetzlichen Vorgaben eine freie Wahl der Abrechnungsmodelle zulassen, handeln wir immer zu Gunsten des Kunden und wählen das beste Modell.