Stadtwerke Rosenheim Rosenheim

Veröffentlichung Preise

nach EnWG §36, §38

Grundversorgungstarife

Strom - Grundversorgungstarif (ohne Schwachlast)

gültig ab Grundpreis Arbeitspreis
01.03.2024 10,97 €/Monat 35,91 ct/kWh
01.01.2024 10,97 €/Monat 34,22 ct/kWh

Strom - Grundversorgungstarif (mit Schwachlast)

gültig ab Grundpreis Arbeitspreis HT Arbeitspreis NT
01.03.2024 11,40 €/Monat 37,02 ct/kWh 33,39 ct/kWh
01.01.2024 11,40 €/Monat 35,33 ct/kWh 31,70 ct/kWh

Strom - Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden ohne Leistungsmessung (Niederspannung - NSP)

gültig ab Energiepreis
01.04.2022 55,69 ct/kWh
01.01.2022 31,30 ct/kWh

Strom - Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung (Niederspannung - NSP)

gültig ab Energiepreis
01.04.2022 55,69 ct/kWh
01.01.2022 31,30 ct/kWh

Strom - Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung (Umspannung - MSP/NSP und Mittelspannung - MSP)

gültig ab Energiepreis
01.01.2024 17,61 ct/kWh
01.04.2022 55,69 ct/kWh

Gas - Grundpreistarif I

gültig ab Grundpreis Arbeitspreis
01.04.2024 149,04 €/Jahr 12,55 ct/kWh
01.01.2024 134,01 €/Jahr 11,29 ct/kWh

Gas - Grundpreistarif II

Dieser Tarif ist vorteilhaft bei einen Jahresverbrauch bis ca. 29.583 kWh.

gültig ab Grundpreis Arbeitspreis
01.04.2024 293,62 €/Jahr 12,27 ct/kWh
01.01.2024 264,01 €/Jahr 11,03 ct/kWh

Gas - Grundpreistarif III

Dieser Tarif ist vorteilhaft bei einen Jahresverbrauch ab 29.584 kWh.

gültig ab Grundpreis Arbeitspreis
01.10.2022 196,95 €/Jahr 11,78 ct/kWh

Gas - Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden ohne Leistungsmessung (Niederdruck)

gültig ab Energiepreis
01.10.2022 31,99 ct/kWh

Gas - Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung (Niederdruck)

gültig ab Energiepreis
01.10.2022 31,99 ct/kWh

Gas - Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung (Mittel-Hochdruck)

gültig ab Energiepreis
01.10.2022 31,99 ct/kWh

Fernwärme Sommerpreis

gültig ab Grundpreis für den Anschlusswert Arbeitspreis Wintermonate (Oktober bis einschl. April) Arbeitspreis Sommermonate (Mai bis einschl. September)
01.04.2024 1,88 l/h/Jahr 101,10 €/MWh 80,88 €/MWh
01.10.2022 1,69 l/h/Jahr 90,91 €/MWh 72,73 €/MWh

Fernwärme

gültig ab Grundpreis für den Anschlusswert Arbeitspreis Tarif FW1 (ohne installierten Mengenbegrenzer) Arbeitspreis Tarif FW2 (mit installiertem Mengenbegrenzer)
01.04.2024 23,99 kW/Jahr 103,42 €/MWh 101,10 €/MWh
01.10.2022 21,57 kW/Jahr 92,99 €/MWh 90,91 €/MWh

Wasser

gültig ab Grundpreis Arbeitspreis
01.01.2023 19,70 €/Jahr 1,95 €/m3

Kanal

gültig ab Misch- oder Schmutzwasserkanal Teilkanal
01.01.2023 1,92 €/m3 0,55 €/m3

Preise aufgrund der Änderung des Mehrwertsteuersatzes

Der Mehrwertsteuersatz ändert sich. Muss der aktuelle Zählerstand gemeldet werden?

Zählerstände müssen während des Jahres (unterjährig) nicht gemeldet werden. Sollte es im Laufe des Jahres zu einer gesetzlichen Änderung der Mehrwertsteuer (MwSt.) kommen, wird der Verbrauch anhand von vorliegenden Abrechnungs- und Witterungsdaten berechnet.

Außerdem haben Kunden die Möglichkeit, den Zählerstand mitzuteilen und diesen in ihrem Vertragskonto hinterlegen zu lassen. Registrierte Kunden können ihren Zählerstand ganz einfach über das Kundenportal mein.swro.de übermitteln.

Wie erfolgt die Abrechnung bei einer unterjährigen Änderung der MwSt.?

Je nach Vorgabe des Gesetzgebers wird nach dem Zeitscheiben- oder nach dem Stichtagsmodell abgerechnet.

Was ist das Zeitscheibenmodell?

Die Abrechnung nach dem Zeitscheibenmodell bedeutet, dass stichtagsgenau abgerechnet wird.

Zum Beispiel: Der Gesetzgeber ändert zum 01.04. den MwSt.-Satz von 7 % auf 19 %. Nach dem Zeitscheibenmodell wird in den beiden Zeiträumen dann wie folgt abgerechnet:

  • Vom 01.01. bis zum 31.03. mit dem MwSt.-Satz von 7 %
  • Vom 01.04. bis zum 31.12. mit dem MwSt.-Satz von 19 %

Was ist das Stichtagsmodell?

Die Abrechnung nach dem Stichtagsmodell bedeutet, dass der unterjährig festgelegte Steuersatz für das gesamte Jahr angewendet wird.

Zum Beispiel: Der Gesetzgeber ändert zum Stichtag am 01.04. den MwSt.-Satz von 7 % auf 19 %. Nach dem Stichtagsmodell wird dementsprechend das gesamte Jahr (rückwirkend zum 01.01.) mit einem MwSt.-Satz von 19 % abgerechnet.

Wie wirkt sich die Änderung auf die Abrechnung aus?

Wir passen unsere Preise an die gesetzlichen Vorgaben an. Im Vordergrund steht dabei immer der Kunde. Wenn die gesetzlichen Vorgaben eine freie Wahl der Abrechnungsmodelle zulassen, handeln wir immer zu Gunsten des Kunden und wählen das beste Modell.