Neue gesetzliche Vorgaben
Ab Juni 2025 gelten wichtige Änderungen beim Wechsel des Stromanbieters sowie für Ein- und Auszüge (z. B. bei einem Wohnungswechsel). Die wichtigsten Punkte im Überblick zu den neuen gesetzlichen Vorgaben für den Wechsel Ihres Stromanbieters:
Schnellere Wechselprozesse
Netzbetreiber müssen künftig innerhalb eines Werktages zum Zeitpunkt des Vertragsendes auf Wechselanfragen reagieren. Das beschleunigt und vereinfacht den Anbieterwechsel für Sie.
Keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich
Stromlieferverträge können ab dem 06. Juni 2025 nur noch für die Zukunft abgeschlossen – oder beendet werden. Rückwirkende Änderungen sind nicht mehr möglich.
Kündigungsfristen bleiben bestehen
Bitte beachten Sie weiterhin die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und melden Sie Ein- oder Auszug rechtzeitig.
Neue Zuordnung über die MaLo-ID

Nur Stromlieferverträge betroffen
Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für Stromverträge. Verträge für Gas,- Wasser- und Fernwärme sind nicht betroffen.
Keine Kulanz möglich
Das Gesetz lässt keine Ausnahme zu. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig und melden Sie Änderungen frühzeitig.