Umzugskartons im Vordergrund, Blick in Richtung Küche mit Küchenmöbeln und Geräten

Wichtige gesetzliche Änderungen im Bereich der Energieversorgung

Neue gesetzliche Vorgaben

Ab Juni 2025 gelten wichtige Änderungen beim Wechsel des Stromanbieters sowie für Ein- und Auszüge (z. B. bei einem Wohnungswechsel). Die wichtigsten Punkte im Überblick zu den neuen gesetzlichen Vorgaben für den Wechsel Ihres Stromanbieters:

Schnellere Wechselprozesse

Netzbetreiber müssen künftig innerhalb eines Werktages zum Zeitpunkt des Vertragsendes auf Wechselanfragen reagieren. Das beschleunigt und vereinfacht den Anbieterwechsel für Sie.

Keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich

Stromlieferverträge können ab dem 06. Juni 2025 nur noch für die Zukunft abgeschlossen – oder beendet werden. Rückwirkende Änderungen sind nicht mehr möglich.

Kündigungsfristen bleiben bestehen

Bitte beachten Sie weiterhin die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und melden Sie Ein- oder Auszug rechtzeitig.

Neue Zuordnung über die MaLo-ID

Ab Juni 2025 ist für jede An,- Ab- oder Ummeldung die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) erforderlich. Diese elfstellige Nummer kennzeichnet eindeutig Verbrauchsstelle (vergleichbar mit einer IBAN beim Bankkonto). Sie finden diese auf Ihrer Stromabrechnung.
Die Abbildung zeigt ein Beispiel mit einer Markierung der Marktlokations-Identifikationsnummer in der Stromabrechnung
Beispiel mit Markierung einer Marktlokations-Identifikationsnummer in der Stromabrechnung

Nur Stromlieferverträge betroffen

Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für Stromverträge. Verträge für Gas,- Wasser- und Fernwärme sind nicht betroffen.

Keine Kulanz möglich

Das Gesetz lässt keine Ausnahme zu. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig und melden Sie Änderungen frühzeitig.