Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die THG-Prämie zu erhalten?
Für die Anmeldung zu unserer THG-Prämie sind nur reine Elektrofahrzeuge zugelassen. Sie erkennen dies in Ihrem Fahrzeugschein im Feld P.3 als Angabe zur Kraftstoffart Ihres Fahrzeuges. Dort sollte in diesem Fall „Elektro“ vermerkt sein. Hybridfahrzeuge sowie Plug-In-Hybride bzw. Wasserstoff- und Erdgasfahrzeuge zählen nicht dazu.
Bitte beachten Sie: Nur die Person, die im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist, kann sich anmelden. Damit wir Ihre Anmeldung überprüfen können, benötigen wir ein Foto oder einen Scan Ihres Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite). Zudem müssen Sie Bestandskunde oder Neukunde der Stadtwerke Rosenheim sein.
Wenn Sie Halter mehrerer zugelassener E-Fahrzeuge sind, können Sie die THG-Quote problemlos für jedes einzelne Fahrzeug bei uns vermarkten. Laden Sie dazu einfach alle entsprechenden Fahrzeugscheine hoch.
Es können nur Fahrzeuge angemeldet werden, die zulassungspflichtig sind und für die es eigene Schätzwerte gibt. Dies gilt aktuell für die Fahrzeugklassen M1, M3 sowie N1, N2 und N3.
Wie komme ich zur Prämie?
Der allgemeine Ablauf bis zum Erhalt der THG-Prämie erfolgt in drei Schritten:
1. Registrierung
Im ersten Schritt müssen Sie Ihr E-Fahrzeug bei uns registrieren. Stellen Sie sicher, dass Ihre Fahrzeugunterlagen sowie Kontodaten griffbereit sind. Während des Anmeldevorgangs werden wir Ihnen übersichtlich darlegen, welche Angaben wir benötigen, um eine erfolgreiche Auszahlung zu gewährleisten.
2. Prüfung
Im zweiten Schritt prüfen wir. Wir fordern Ihre Prämie für Sie ein: Wir prüfen Ihre Angaben, zertifizieren diese beim Umweltbundesamt und veräußern sie an Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, ihre Emissionen zu mindern, selbstverständlich unter Einhaltung der Datenschutz-Richtlinien.
3. Erhalt der Prämie
Im dritten Schritt erhalten Sie Ihre THG-Prämie. Nachdem das Umweltbundesamt die Bestätigung an uns gesendet hat, erfolgt die Auszahlung der Prämie an Sie. Unabhängig von Ihrer Fahrleistung (es spielt keine Rolle wie viele Kilometer Sie gefahren sind) erhalten Sie die Prämie für jedes zugelassene Elektrofahrzeug. Die Dauer dieses Prozesses beträgt momentan mehrere Wochen.
Wann und wie oft erhalte ich die Prämie?
Nach der Bestätigung Ihrer THG-Quote durch das Umweltbundesamt (UBA) erfolgt die Gutschrift der Prämie auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Für die Bearbeitung durch das UBA gibt es keine gesetzliche Frist. Es kann daher einige Monate dauern, bis Ihre Unterlagen geprüft sind und Sie Ihre Prämie erhalten. Grund für die lange Bearbeitungszeit ist vor allem die hohe Anzahl an Anträgen zur THG-Quote.
Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können wir jährlich beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Solange Sie Halter des E-Fahrzeugs sind, erhalten Sie also jedes Jahr die Prämie für Ihre THG-Quote. Dazu können Sie Ihren Fahrzeugschein jedes Jahr unkompliziert bei uns hochladen.
Ich habe mein E-Auto gerade erst gekauft und besitze es noch nicht das ganze Jahr – bekomme ich die Prämie trotzdem?
Grundsätzlich ja, denn als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen. Allerdings kann die THG-Quote für jedes Elektroauto nur einmal jährlich beantragt werden. Das heißt, falls im laufenden Jahr ein Vorbesitzer die THG-Quote für das Fahrzeug bereits in Anspruch genommen hat, können Sie die Prämie erst für das Folgejahr beantragen.